Mitgliedsbeiträge in Coronazeiten

Liebe Schwimmer und Schwimmerinnen.

Uns haben Anfragen erreicht, ob die Aussicht besteht, die Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum zurückzuerstatten, in denen kein Sportbetrieb möglich gewesen ist. Hier sind uns laut Steuerrecht die Hände gebunden, da der Mitgliedsbeitrag kein Entgelt für die Leistung des Vereins ist (so wie es z.B. bei Fitnessstudios der Fall ist), sondern ein Beitrag damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten (Versicherungsbeiträge, Verbandsabgaben etc.) des Vereins zu decken. Darauf weisen auch alle Verbände hin, wie z.B. der Stadtsportbund Bielefeld.

 

Wir bitten um Verständnis und hoffen, dass Ihr, wie auch bisher, weiterhin solidarisch zur Schwimmabteilung steht und die Mitgliedschaft bei den Sportfreunden Sennestadt behaltet.

Bleibt gesund! Zusammen schaffen wir das!

Euer Vorstand

 

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